1&1 zockt Onlineshop Betreiber und Blogger ab

Der zweitgrößte Hostinganbieter weltweit mit Sitz im beschaulichen Karlsruhe, hat offensichtlich eine Menge kreatives Potential, wenn es um ungewöhnliche Geschäftsmodelle und eine optimale Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Tochterunternehmen geht.

1&1 missbraucht Domains und Webspaces seiner Kunden für eigene Werbezwecke. Dabei werden z.B 404-Seiten, nicht von dem Blog oder Shop ausgeliefert, sondern den ahnungslosen Hosting-Kunden  per Default von 1&1 untergeschoben. Auf diesen Seiten erscheint dann neben einem kurzen Hinweis, dass die Seite nicht erreichbar ist etwa eine Domainparking-Seite von Sedo. Sedo und 1&1 sind im Übrigen beides Konzerntöchter von United Internet (Gmx und so…).

Aber jetzt haben sie sich offensichtlich mit einem gefährlichen Gegner angelegt. Der Spezialist für IT-Recht und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Thomas Stadler, seines Zeichens Urheber des Blogs “Internet-Law“, ist persönlich betroffen und entschlossen, die Sache ncht auf sich beruhen zu lassen.

Popcorn-Zeit!

Geldbußen für gewerbliche Facebook Nutzer

Der Krieg zwischen den schleswig-holsteiner Datenschützern und Facebook wegen des Like Buttons eskaliert.

Obwohl die Rechtsposition der Datenschützer  zumindest mal umstritten ist, gibt es bereits Stimmen die von Datenschutzfundamentalismus sprechen. Immerhin hatte es diese Nachricht seinerzeit sogar bis in das Mutterland von Facebook geschafft.

Und jetzt das! Thilo Weichert, der oberste Datenschützer von Schleswig und Holstein, macht seine Drohung war und nimmt den Kampf gegen den Like Button auf. Ab Oktober 2011 wird scharf geschossen! Erste Ziele werden alle Regierungsstellen und großen Unternehmen des Landes sein, die Fanpages bei Facebook betreiben oder den Like-Button auf ihren Webseiten haben. Es drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.

Allerdings gilt, auf Grund der dünnen Ressourcenlage der Behörde, natürlich der Opportunitäts- und der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Es würden auch nicht sämtliche Webseitenbetreiber in Schleswig-Holstein sanktioniert werden, sondern nur ein paar “Große”. Das hat selbstverständlich nichts mit Willkür zu tun.

Webshop ein halbes Jahr gratis

Im Rahmen der Initiative ONLINE MOTOR DEUTSCHLAND leistet STRATO dem deutschen Mittelstand Starthilfe beim Online-Handel. Mit Webshop Basic Free bietet STRATO ein vollständiges Shopsystem für bis zu 50 Artikel, inklusive eigener .de-Domain und zahlreicher Partnerangebote für sechs Monate kostenlos – ohne Einrichtungsgebühr und Mindestvertragslaufzeit. Teil des Angebots ist außerdem ein drei Monate kostenfreier Account bei PayPal, einer der beliebtesten Zahl-Methoden im Internet. Mehr Informationen zu dem kostenlosen Webshop-Angebot von STRATO gibt es unter: www.strato.de/freewebshop

Online Motor Deutschland

Online Motor Deutschland

Online-Handel im Europa – Viele Händler sind weiter zurückhaltend

Obwohl der europäische Binnenmarkt inzwischen für eine weitgehende Harmonisierung der Handelsbedingungen gesorgt hat, gibt es  vor allem unter Online-Händlern noch viel Zurückhaltung, was den internationalen Einkauf und Verkauf ihrer Waren und Produkte im europäischen Ausland angeht.

Laut einer Studie der EU Kommission nutzen mehr als 60% der Online Händler nicht die Chancen des grenzüberschreitenden Handels. Es scheint als wenn viele Händler Hürden und Probleme mit dem EU Binnenhandel verbinden.

Die Gründe hierfür sind

  • vor allem sprachliche und kulturelle Hürden gelten als die wichtigste Barriere. Viele Händler sind verunsichert darüber, wie sie mit Verbrauchern, Geschäftspartnern und Lieferanten im Ausland kommunizieren sollen und bleiben eher bei einer Produktbeschaffung und einem Verkauf innerhalb des eigenen Landes.
  • unbekannte rechtliche und steuerrechtliche Regelungen Viele Online-Händler gehen davon aus, dass der Europäische Außenhandel für sie und ihr Unternehmen mit Risiken und Unwägbarkeiten verbunden ist.
  • Kosten für den Aufbau und Betrieb international ausgerichteten Versandlogistik. Viele Händler befürchten, dass hohe Transportkosten vor allem bei niedrigpreisigen Produkten die ohnehin niedrigen Marge aufzehren und befürchten vor allem im Falle von Rücksendungen hohen Kosten ausgesetzt zu sein.

Die Chancen sind allerdings immens: Mehr als 500 Millionen Menschen leben heute in den insgesamt 27 EU Mitgliedstaaten. Für einen deutschen Online Händler bedeutet das eine Versechsfachung der potenziellen Käuferschaft. Darüber hinaus sind immer mehr Verbraucher sind bereit, ihre Einkäufe sowohl per Internet als auch im Ausland zu tätigen, der Handel per Internet inDeutschland wird 2011 erstmals einen Anteil von 66 Prozent oder mehr erreichen. Für den deutschen Markt prognostiziert der Bundesverband des Deutschen Versandhandels für das Jahr 2011 erstmalig einen Jahresumsatz von mehr als 20 Milliarden bezogen auf den Online-Handel.

Mehr Infos zu diesem Thema finden sich bei INTERNETHANDEL, das Magazin kann im Mitgliederbereich herunterladen werden und es gibt die Möglichkeit einer Gratis Leseprobe.

Abmahnkosten für Verwendung von fremden Bildmaterial auf eBay maximal 100 Euro

Ein privater eBay Verkäufer wollte einen Satz Reife los werden und griff dabei auf Bilder von Dritten zurück. Für die Verwednung der sechs Bilder wurde er von dem Rechteinhaber abgemahnt. Er sollte einen Schadenserstaz in Höhe von 1800 Euro leisten und darüber hinaus sollte er natürlich auch die Anwaltskosten in Höhe von etwa 1000 Euro bezahlen. Das empfand er als zu hoch und Klage dagegen.

Mit Erfolg! Das Amtsgericht Köln wies die Klage ab: Die höhe der Abmahnkosten sei auf 100 Euro zu begrenzen, weil es sich um einen einfach gelagerter Fall gemäß § 97a Abs. 2 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) handle. Außerdem sei auch die Schadenersatzforderung überhöht. Heise hat die News.

Conversion Optimierung durch Angebotsvergleiche

Vielen Menschen fällt es sehr schwer Entscheidungen ohne jede Vergleichsmöglichkeiten zu treffen. Ob ein Angebot gut oder schlecht ist, wird häufig erst klar wenn man ausreichend Recherche betrieben hat und diverse Angebote vergleichen kann.
Soweit so klar, aber wie entscheiden Menschen jetzt anhand von Vergleichen? Und wie kann das für die Conversion Optimierung genutzt werden?

Die Ergebnisse eines interessanten Experimentes der Wochenzeitung The Economist haben die Jungs von konversionsKRAFT zusammengefasst und daraus gute Tipps abgeleitet.

Aktuell: OS Commerce wurde gehackt

Seit einigen Tagen finden massive Angriffe auf OS Commerce-Shops statt. Angeblich sind bereits knapp 300 Shops in Deutschland betroffen.
Dabei wird eine Sicherheitslücke in der Shopsoftware ausgenutzt, um Malware an Shopbesucher zu verteilen – einen Patch gibt es bisher nicht.
Details hat t3n und weitere Links auch.

Paypal will Kuba Embargo der USA in Deutschland durchdrücken

Paypal bringt sich aktuell mit einem zweifelhaften Versuch ins Gespräch.  So ist bekannt geworden, dass Paypal den deutschen Onlinehändlr Rum&Co ultimativ aufgefordert hat Waren aus Kuba aus dem Programm zu nehmen.Das Unternehmen drohte anderfalls mit der Sperrung des Accounts.

Der Mutterkonzern Ebay verschucht offensichtlich damit das US-Embargo aus dem Jahr 1962 gegen das kleine Nachbarland Kuba durchzusetzen.

Golem hat die News.

Optimierung der Shop Performance

Die Shop Performance kann ein Coversionkiller sein. Denn was bringt die beste Konversionsoptimierung, wenn die Ladezeiten des Shops quälend langsam sind und man sich bei jedem Seitenaufbau einen Kaffee machen kann?

Und in Zeiten, in denen Suchmaschinen die Portale auch nach der Performance bewerten, sind Faktoren wie Reaktions- und Ladegeschwindigkeit für ein gutes Ranking immer wichtiger geworden. Grund genug für die Jungs von konversionsKRAFT eine Checkliste mit 7 Tipps zur Performanceoptimierung zusammen zustellen.

Aktuelle Änderungen im Google Merchants Center

Kürzlich wurde im offiziellen Google Merchants Center Blog einige Änderungen am Google Shopping Produkt Feed bekannt gegeben. Bestimmte Angaben werden nun zu Pflichtangaben und es wurden einige neue Attribute hinzugefügt. Diese Änderungen treten zum 22. September 2011 in den USA, Frankreich, Großbritannien, Japan und Deutschland in Kraft.

Folgende Attribute müssen dabei angepasst werden:

Verfügbarkeit: Die Angabe zur Verfügbarkeit wird zum Pflichtfeld. Damit wird die Häufigkeit der Aktualisierung  zukünftig sicherlich noch wichtiger für das Ranking innerhalb der Shopping Suche werden.

Google Produkt Kategorie: Die Zuoprdnung der Produkte gemäß der Produkt-Taxonomie von Google wird zukünftig verpflichtend werden.

Bildlink: Ein Link zu einem Produktbild wird zur Pflichtangabe. Zudem wird Google die Möglichkeit einräumen bis zu zehn Bilder für ein Produkt hinzuzufügen.

Bei Bekleidung werden in Zukunft zusätzliche Angaben verpflichtend sein. So werden das (passende) Geschlecht und Alter zu Pflichtangaben. Darüber hinaus wird es möglich sein, Attribute wie Farbe und Größe anzugeben, was in den USA schon längere Zeit möglich ist.

Datenaktualität: Google kündigt an, dass die Aktualität der Daten im Produkt Feed zukünftig schärfer kontrolliert werden wird. Und Achtung: um bessere Ergebnisse zu liefern, werden Strafen für Accounts angekündigt, die die Qualitätsrichtlinien nicht beachten.